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GESICHTSSCHUTZ

Gesichtsschutz

Die Unfallverhütungsvorschrift (VGB, § 59) schreibt vor, dass bei Arbeiten die Augenschäden verursachen können, geeignete Schutzmittel bereitzustellen sind. Augenschutzgeräte müssen der jeweiligen Gesichts- und Kopfform des Trägers sorgfältig angepaßt sein. Unser Lagerprogramm sorgt für die nötige Auswahl in Form von Schutzbrillen, Kopfschilder zum Schleifen und Schweißen, aber auch Schutzhelme mit Verbindungen von Gesichts- und Gehörschutz.

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