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INHALT:

Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Geltungsbereich Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle - auch künftigen - Geschäfte unserer Firma mit Kunden. Entgegen stehende und abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch, bei Lieferungen an Kunden ohne entsprechenden Vorbehalt. Angebote Unsere Angebote (Aufträge) sind freibleibend. Preise, Verpackung und Versand 1. Unserer Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 60,00 EUR ,Sendungen mit einem Netto-Warenwert über 200,00 EUR liefern wir frachtfrei bis Lieferort (Schleifmittel) Maschinen, Arbeitschutz, Klebemittel generell ab Werk. 2. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise verrechnet. 3. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise unter Berechnung der Selbstkosten. Bei einem Netto-Warenwert über 200,00 EUR ist die Verpackung frei soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns verwandten Transport- u.UmverPackungen, sofern er eine Rücknahme dieser Verpackungen durch uns wünscht, an unseren Geschäftssitz innerhalb der üblichen Betriebs -zeiten, frei zurückzugeben. Transport-u.Umverpackungen werden nur dann von uns zurückgenommen, wenn Sie gereinigt und frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Wertstoffen sortiert sind. Der Kunde trägt bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung die uns entstanden Mehrkosten der Entsorgung. 4. Die Auswahl des Transportmittels steht uns frei. Mehrkosten für eine vom Besteller gewünschte besondere bzw. beschleunigte Versandart, trägt der Besteller, auch dann, wenn wir frachtfrei liefern. Zahlung 1. Die Zahlung sind bar ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungs- bzw. Valutadatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Bezahlung per Scheck erfolgt unsererseits die Annahme des Schecks nur erfüllungshalber. Bei Bezahlung durch Wechsel, über deren Annahme wir im Einzelfall entscheiden, gehen die Diskontspesen zu Lasten des Bestellers, Skontoabzug ist hierbei nicht gestattet. 2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen BundesBank p.a. zu verlangen. 3. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, z.B. die Einleitung eines Vergleichsverfahrens, Anzeichen für eine bevorstehende Zahlungseinstellung (Nichteinhaltung von Zahlungszielen, ect.) so werden alle unsere Forderungen, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der bereits gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen. Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Betriebsgrund stückes auf den Kunden über. Lieferung 1. Sind wir durch höhere Gewalt an der Einahltung vereinbarter Liefertermine gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, für die die höhere Gewalt andauert. 2. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung unmöglich und dauert länger als vier Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder ob wir innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Kunde seinerseits, unbeachtet des noch nicht erfüllten Teils der Leistung, zurücktreten. 3. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Kunden Schadenersatzansprüche nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe fahrlässigkeit beruht. 4. Die Einhaltung der Lieferfristen durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers, insbesondere seiner Zahlungspflichten voraus. Mängelrügen, Gewährleistungen 1. Offensichtliche Mängel begründen Ansprüche des Kunden nur,wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware gerügt werden. Im kaufmänischem Geschäftsverkehr sind nicht offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Sichtbarwerden zu rügen. 2. In allen Fällen berechtigter Mängelrügen werden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorgenommen. Schlagen diese fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,von dem Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind aus geschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangener Gewinn oder Vermögensschäden des Kunden. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn von uns vorsätzlich oder grob Fahrlässig gehandelt wurde, sowie wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Eigentumsvorbehalt 1. Alle Lieferungen erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums bis alle Rechnungen - auch für frühere oder spätere Lieferungen -getilgt und alle Kundensalden vom Kunden ausgeglichen sind auch in Bezug auf mitabgeschlossene Kredit- u. Finanzierungsverträge. 2. §2 Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum.Durch die Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durchVerbindung, Vermi schung oder Vermengung Alleineigentum, soüberträgt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesem Fall die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinn der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit uns gehörender Ware, veräußert so tritt der Kunde schon jetz die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehalts Ware ist unser Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlag es von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wennn die weiterveräußerte Vorbehaltsware ein unserem Eigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs.3 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt. Wird im Zusammenhang der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß unter Abs.3 abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen,solange der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderung hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung; bei einem Scheck- unter Wechselprotest- erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Sofern der realisierbare Gesamtwert der noch eingeräumten Sicherheiten 120% unserer noch offenen Restforderungen gegen den Kunden nicht nur vorübergehend über steigt, sind wir verpflichtet ,auf Verlangen des Kunden, Sicherheiten unserer Wahl in der Übersteigenden Höhe freizugeben. In diesem Fall hat der Kunde, insbesondere durch gesonderte Lagerung und Kennzeichnung, so dafür Sorge zu tragen, das jederzeit feststellbar ist, welche Ware weiterhin in unserem Eigentum steht. Mit Tilgung aller unserer Forderungenen aus der Geschäftsverbin dung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Kunden über. §3 3. §4 4. 5. 6. §5 §6 7. 8. §9 §7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 1. Erfüllungsort ist 35274 Kirchhain. 2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ausschließlich Kirchhain. Kirchhain ist ferne Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder der gewöhnliche Aufenthalsort zum Klagezeitpunkt nicht bekannt ist. Wir behalten uns jedoch vor, am Hauptsitz des Bestellers (Kunden) zu klagen. 3. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der EU-Richtlinien. Die Anwendung jeglicher internationaler Kaufrechts gesetze ist ausgeschlossen. Schlußbestimmungen 1. Der Besteller erteilt mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung seine Zustimmung, das seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung und Abrechnung mittels EDV durch uns gespeichert werden. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. § 10 §8 Figge KG


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